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Kuren in der Slowakei

 

 

 

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Slowakei - Das Land mitten in Europa

 

 

 

Die Slowakei

Einreise

Grenzübergang

Zoll

 

Kann ein deutscher Bürger mit einem Reisepass oder Personalausweis in die Slowakei ohne Visa einreisen?

Ja, ein deutscher Bürger kann ohne Visa, aber mit einem gültigen Personalausweis (auch Reisepass) für eine Dauer bis zu 90 Tagen die Slowakei einreisen. Alle Dokumente müssen mindestens bis zum Datum der Ausreise gültig sein.


Was macht ein deutscher Bürger, der sich in der Slowakei länger als 90 Tage aufhalten möchte?

Er muss sich nach der Einreise bei einer Polizeistelle oder einem Ordnungsamt registrieren und dabei folgende Dokumente vorlegen:

1. gültigen Reisepass

2. Bescheinigung über den Aufenthaltszweck ( zu erhalten vom Arbeitgeber oder der Organisation, die ihn eingeladen hat)

3. Bescheinigung über die Unterkunft in der Slowakei

4. Drei Lichtbilder ( Pass - Format )

Was ist bei der Einreise in die Slowakei mit einem Kraftfahrzeug zu beachten ?

Der Führerschein und der Fahrzeugschein sind unbedingt im Original mitzuführen. Wichtig ist die Internationale Grüne Versicherungskarte - Sie dient als Versicherungsnachweis und erleichtert bei einem Verkehrsunfall die Abwicklung.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise in die Slowakei bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz - die Zahlungsmodalitäten in der Slowakei weichen stark von denen zum Beispiel in Deutschland ab.

Bei einem sichtbaren Schaden an der Karosserie lassen Sie sich diesen bereits bei der Einreise bzw. an der Unfallstelle in der Slowakei durch die Slowakische Polizei bestätigen. Ansonsten gibt es Probleme beim Verlassen des Landes.

Worauf muss man bei einer Einreise in die Slowakei mit einem Tier (Hund, Katze) achten ?

Bei der Einreise in die Slowakei mit Hunde oder Katze ist es erforderlich, folgende Dokumente und Ausweise vorzulegen:

1. Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres (nicht älter als 3 Tage vor der Einreise)

2. internationalen Impfschein, in dem es bestätig worden ist, dass

a) die Hunde gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und HCC

b) die Katzen gegen Tollwut und Paulenkopenie geimpft wurden.